Seit 2020 ist die Freie ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bozen Sitz für die ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô für Lebensmitteltechnologen. Seit 2021 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.
Die Staatsprüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ.
Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass für die Ausübung des Berufes, der dem Studienabschluss entspricht, das Bestehen einer staatlichen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ erforderlich ist, um eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes zu erhalten.
Erst nach der Zulassung ist es möglich, sich in das entsprechende Berufsregister einzutragen. Die Zulassung zu den ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô kann nur an einem ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsstandort beantragt werden. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen für die Zulassung zur Ausübung mehrerer Berufe können nicht in der gleichen Session abgelegt werden.
Die Staatsexamina finden jedes Jahr in zwei Sessionen statt (eine Sommersession und eine Wintersession) und beginnen im ganzen Landesgebiet und an den jährlich durch Verordnung des Ministers für Bildung festgelegten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen.
Auf der Basis der besteht die Staatsprüfung zur Qualifikation in der Berufsausübung für die erste und zweite Session des Jahres 2025 aus allen in den vorgesehenen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen, die in Anwesenheit durchgeführt werden müssen. Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ erstreckt sich auf alle in den spezifischen Bestimmungen vorgesehenen Themen und muss den Erwerb der in den Vorschriften für die einzelnen Berufsprofile geforderten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten überprüfen.
Bewerbungsfrist: ab 23.06. - 30.06.2025 (innerhalb 12.00 Uhr)
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ: ab dem 25.07.2025 (die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen werden nach dem von der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)
Bewerbungsfrist: ab 1.10 - 21.10.2025 (innerhalb 12.00 Uhr)
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ: ab dem 14.11.2025 (die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen werden nach dem von der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)
Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ wird in Präsenz abgehalten; Ort, Hörsaal und Uhrzeit werden im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µskalender angegeben.
Die Online-Veröffentlichung des Zeitplans für die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen stellt die Einladung zu den ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µen dar und ist daher zu berücksichtigen. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung auf andere Weise.
Weitere Nachrichten und/oder Informationen über Kommissionen, ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µskalender usw. werden so bald wie möglich veröffentlicht.
Regelungen
Links
Themen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô
Bewerber:innen, die die schriftliche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ bestanden haben und zur mündlichen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ zugelassen werden
Befähigten Kandidat*innen