Art. 42 des Gesetzesdekrets 33/2013
Regel nicht anwendbar an der Freien ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bozen.
Auf der finden Sie die von der Freien ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bozen erlassenen dringlichen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von Covid-19, welche die Fortführung der universitären Tätigkeiten in Sicherheit ermöglichen.
Letzte Änderung: 11.05.2021