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Familienrecht und Minderjährigenrecht

Semester 2 · 51130 · Bachelor in Sozialarbeit · 5KP · IT


Ziel des Kurses ist es, das Rechtssystem des Jugendschutzes
und der rechtlichen Regelung der familiären Beziehungen zu
veranschaulichen.
Auf das Studium der (nationalen, gemeinschaftlichen und
internationalen) Quellen folgt eine Analyse der grundlegenden
Institutionen, die dazu beitragen, das System der familiären
Rechtsbeziehungen in unserer Rechtsordnung zu beschreiben,
unter besonderer Berücksichtigung der aufkommenden
Probleme und der in der Praxis am meisten diskutierten Fragen.

Lehrende: Kolis Summerer

Vorlesungsstunden: 30
Laboratoriumsstunden: 0
Anwesenheitpflicht: Laut Studiengangsregelung

Themen der Lehrveranstaltung
- Geschichte und Entwicklung des Familienrechts - Gerichtlicher Schutz und Rechtsprechungsorgane - Administrativer Schutz; Tätigkeiten und Aufgaben der Sozialdienste - Ehe, persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Ehegatten - Lebensgemeinschaften und Zusammenleben - Fortpflanzung und Abstammung - Minderjährigkeit - Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen - Status und Rechte des Kindes - Elterliche Verantwortung; Rechte und Pflichten der Eltern - Eingriffe in die elterliche Verantwortung - Trennung und Scheidung, unter besonderer Berücksichtigung des Sorgerechts für Kinder - Sorgerecht - Adoption - Strafrechtlicher Schutz des Kindes und der Familie

Unterrichtsform
Vorlesungen und Übungen im Klassenzimmer

Bildungsziele
Der Kurs zielt darauf ab, den Studierenden Folgendes zu vermitteln - die allgemeinen Kenntnisse des Familien- und Kinderrechts; - die wesentlichen Instrumente der Rechtssprache; - das Wissen, wie man Rechtsquellen, Lehre und Rechtsprechung dokumentiert; - die Fähigkeit, Beispiele aus der Arbeitsrealität mit den Begriffen des Familien- und Jugendrechts zu interpretieren. Fachliche Ziele des Kurses - Kenntnis des Jugend- und Familienrechts - Kenntnis der Grundelemente des Jugend- und Familienrechts

Bildungsziele und erwartete Lernergebnisse (zus. Informationen)
Fachspezifische Fähigkeiten Kenntnis und Verständnis - der Grundsätze, Regeln und operativen Instrumente des Jugend- und Familienrechts. Fähigkeit zur Anwendung von Wissen und Verständnis - auf konkrete Fälle in der beruflichen Praxis; - bei der Verwendung von Lehrbüchern zum Jugend- und Familienrecht, Jugend- und Familienrecht; - beim Studium der Rechtsquellen und der Rechtsprechung. Transversale/weiche Fähigkeiten Autonomes Urteilsvermögen - Fähigkeit, jugend- und familienrechtliche Themen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht anzugehen - Fähigkeit, über die im Kurs behandelten rechtlichen Themen zu reflektieren und sie auf die künftige berufliche Rolle zu beziehen. Kommunikative Fähigkeiten - Rechtssprache in Bezug auf soziale Fragen verwenden können und in der Lage sein, in Beispielen/Situationen aus der Praxis den geltenden Rechtsrahmen zu erkennen; - Fähigkeit, Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen zu kommunizieren. Fähigkeiten lernen - sich in jugend- und familienrechtlichen Gesetzestexten zurechtfinden - über angemessene Fähigkeiten verfügen, um Argumente zu entwickeln und zu untermauern und um Fragen und Probleme im Jugend- und Familienrecht zu behandeln

Art der Prüfung
Mündliche Prüfung

Bewertungskriterien
Bei der mündlichen Prüfung werden folgende Punkte berücksichtigt und bewertet - Relevanz der Kenntnisse und Grad der Gründlichkeit; - Klarheit der Darstellung und Beherrschung der Rechtssprache; - die Fähigkeit zur Argumentation; - die Fähigkeit zur kritischen Analyse und zur erneuten Ausarbeitung.

Pflichtliteratur

M. Sesta, Manuale di diritto di famiglia, 11. ed., Padova,

Cedam, 2025

Es ist erforderlich, die geltenden Vorschriften des

italienischen Zivilgesetzbuches zu den behandelten

Themen zu kennen.



Weiterführende Literatur

C. Cascone, S. Ardesi, M. Gioncada, Diritto di famiglia e

minorileper operatori sociali e sanitari, 3. Aufl., Padova,

Cedam, 2021




Ziele für nachhaltige Entwicklung
Diese Lehrtätigkeit trägt zur Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung bei.



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