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Studienplan - deutsche Abteilung

Studienplan - deutsche Abteilung

Die Anwesenheitspflicht ist im Art. 7 der Studiengangsregelung festgehalten und sieht u.a. Folgendes vor:

  • Die Anwesenheit bei Vorlesungen wird in die Verantwortung der Studierenden gelegt.
  • ąóĂĽ°ů die Laboratorien und das indirekte Praktikum besteht in der Regel eine Anwesenheitspflicht im Umfang von 75% der Stundenzahl. Weitere Abwesenheiten bzw. Reduzierungen der Anwesenheitspflicht können aufgrund von entsprechenden Kriterien, welche vom Studiengangsrat festgelegt werden, auf begrĂĽndeten Antrag des Studierenden gewährt werden. Die Entscheidung ĂĽber den Antrag fällt die Studiengangsleitung. Das HöchstausmaĂź an möglichen Reduzierungen je Laboratorium und indirektem Praktikum beträgt 50%. ąóĂĽ°ů alle Abwesenheiten muss die/der Studierende mit dem/der Dozentent/in eine Kompensation vereinbaren.
  • Beim direkten Praktikum besteht volle Präsenzpflicht.
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