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Freie ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bozen

unibz Open Access-Publikationsfonds

Introduction

Mitglieder der unibz können neben dem sogenannten „persönlichen Fonds“, den Forschungsmitteln und den Kostenstellen für Veranstaltungen auf diesen neu angebotenen Fonds zugreifen, um sogenannte Article Processing Charges (APC) abzudecken, die bei der Veröffentlichung von Artikeln in Open Access-Zeitschriften anfallen.

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, ist es notwendig, Mitglied der unibz zu sein und zugleich Korrespondenzautor:in der Publikation. Externe Lehrbeauftragte der unibz haben keinen Zugriff auf diesen Fonds.
  • Doktorandinnen und Doktoranden können die Förderung von ihren Vorgesetzten beantragen lassen, welche für sie das Antragsformular abschicken.
  • Der Artikel ist unmittelbar nach der Veröffentlichung frei zugänglich. Die gewählte Zeitschrift ist in mindestens einer dieser Plattformen gelistet: , , , den – idealerweise in der eigenen Fachdisziplin laut MIUR.
  • Die Publikationsgebühr, die der Verlag einhebt, liegt unter 3.000 EUR (inklusive 22% Mehrwertsteuer) pro Artikel. Eine Teilzahlung ist nicht möglich.
  • Wichtiger Hinweis: Zahlungen von Publikationsgebühren (publishing fees), die selbst im Voraus getätigt werden (mit der persönlichen Kreditkarte, Banküberweisungen oder ähnliches), können nicht zurückerstattet werden.
  • Es werden nur Publikationsgebühren, nicht aber sogenannte "submission fees“ bezahlt. Letztere müssen von den Autorinnen und Autoren im Voraus bezahlt werden. Anschließend werden sie über den üblichen Weg des PIS (Purchasing Information System) vom Personalbüro der unibz gleich wie Reisespesen oder andere Dienste rückvergütet.
  • Jede geförderte Publikation soll einen Hinweis auf die Förderung durch unibz enthalten, zum Beispiel: "This work was supported by the Open Access Publishing Fund provided by the Âé¶¹Éç-Bolzano".
  • Die geförderte Publikation wird von der Bibliothek im unibz Forschungsinformationssystem boris sowie in archiviert.
  • Pro Jahr und Person werden maximal 3 Publikationen gefördert.
  • Anträge werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt solange Budget vorhanden ist.
  • Garantiert wird die Bearbeitung von Anträgen, die innerhalb 17. Oktober eingehen.

Autorinnen und Autoren holen beim Verlag alle relevanten Informationen zu den Publikationsgebühren ein. Dabei ist es wichtig, dass im Zuge der Manuskripteinreichung die Zugehörigkeit zur unibz angegeben wird.

Nachdem das Antragsformular ausgefüllt wurde, prüft die Bibliothek die Angaben. Wenn der Antrag angenommen werden kann, werden die Daten (CIG etc.) generiert und dem Antragsteller/der Antragstellerin gemailt, welche/r sie dem Verlag zur korrekten Rechnungslegung weiterleitet.

Weitere Fördermöglichkeiten

Die Autonome Provinz Südtirol hat eine gestartet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der unibz, die eine Artikelveröffentlichung in einer JCR-gelisteten Zeitschrift (Q1 und Q2-Quartil im vergangenen Jahr!) planen, können die Anträge über die Bibliothek abwickeln.

Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Autonomen Provinz Bozen die Publikationskosten vorab mit dem persönlichen oder einem anderen Fonds der unibz abgedeckt werden müssen.

Die Publikation und die entsprechende Rechnung dürfen vor der Antragsstellung noch nicht vorliegen.

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