Die unibz verfügt über eine Organisationsstruktur mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Qualitätssicherung (QA), die im Statut und in den universitären Leitlinien festgelegt sind.
Der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsrat (UR) ist das oberste Leitungsorgan und legt die allgemeine strategische Ausrichtung sowie die Qualitätspolitik der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù fest. Zu seinen Hauptaufgaben gehören: die Förderung und regelmäßige Überprüfung der Qualitätspolitik, die Sicherstellung angemessener Prozesse zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Interessengruppen, die Genehmigung des Strategieplans und der Jahresplanung sowie der Leitlinien für die Einrichtung, Aktualisierung und Überarbeitung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð.
Der Akademischer Senat entwickelt und koordiniert die Aktivitäten in Lehre, Forschung und dritter Mission/gesellschaftlicher Wirkung; er gibt Stellungnahmen zu Regelungen, zum Strategieplan, zu akademischen Ernennungen und zu Organisationsstrukturen ab.
Der/Die ±Ê°ùä²õ¾±»å±ð²Ô³Ù/¾±²Ô beruft den UR ein und führt den Vorsitz, schlägt dem UR (nach Anhörung des Senats) die Einrichtung oder Schließung akademischer Strukturen vor und schließt gemeinsam mit dem Rektor und dem Direktor die Leistungsvereinbarungen mit der Autonomen Provinz Bozen ab. Er ernennt im Einvernehmen mit dem Rektor den Koordinator des ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ±è°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾s.
Der/Die Rektor/in führt den Vorsitz im Akademischen Senat, berichtet dem UR über die erreichten Ziele und koordiniert Vereinbarungen und Zielsetzungen mit den Dekanaten und Leitungen akademischer Strukturen.
Die Prorektor/innen (Lehre; Forschung und Innovation) unterstützen den/die Rektor/in bei Planung, Umsetzung und Monitoring der jeweiligen Aktivitäten in Lehre sowie Forschung/dritter Mission.
Der/Die Direktor/in leitet die zentrale Verwaltungsstruktur, koordiniert die unterstützenden Dienste der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù und wirkt an der Festlegung und Überwachung administrativer und finanzieller Ziele mit.
Die Forschungskommission und die Studienkommission übernehmen Planungs- und Koordinierungsaufgaben, schlagen Kriterien für die Ressourcenverteilung vor und geben Stellungnahmen zu Programmen und Regelungen auf ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsebene ab.
Das ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ±è°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ unterstützt die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsleitung bei der Definition und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems: Es koordiniert und standardisiert QA-Verfahren, organisiert Leitlinien und Schulungen, sammelt und verbreitet Monitoring-Daten, verwaltet die Erhebung der Studierendenmeinungen und erstellt den jährlichen Bericht zur Wirksamkeit des Systems.
Das Evaluierungskomitee übernimmt eine Kontrollfunktion auf zweiter Ebene: Es überprüft die Funktionsweise des QA-Systems und der vom ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ±è°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ entwickelten Instrumente, führt eigenständige Bewertungen durch und erstellt regelmäßige Berichte; zudem fungiert es als Schnittstelle zu den Ministerialorganen und zur ANVUR.
Die Studierendenvertretung ist in allen Leitungsorganen vertreten und gewährleistet die aktive Beteiligung der Studierenden an Entscheidungsprozessen und akademischen Strategien; der Studierendenrat koordiniert die Vertreter/innen und wirkt beratend bei Studienangebot und Dienstleistungen mit.
Die Verwaltung ist in Direktion und Stabsstellen, zentrale Dienste und ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ùssekretariate gegliedert. Sie unterstützen die Lehr- und Forschungsaktivitäten sowie die Aktivitäten der dritten Mission administrativ, technisch und organisatorisch, sind verantwortlich für das Ressourcenmanagement, die Erstellung der QA-Dokumentation und die operative Unterstützung bei der Akkreditierung.
Die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù ist die akademische Einheit, die für Lehre, Forschung und dritte Mission/gesellschaftliche Wirkung verantwortlich ist.
Der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ùsrat plant und koordiniert die Lehraktivitäten, genehmigt Studienordnungen und -regelungen, Monitoring- und Evaluationsdokumente sowie die Unterlagen für Erst- und periodische Akkreditierungen.
Der/Die Dekan/in koordiniert gemeinsam mit den Vizedekan/innen für Lehre und Forschung die strategischen Aktivitäten der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù und gewährleistet die Umsetzung der Beschlüsse.
Der/Die Vizedekan/in für Lehre koordiniert die Planung und Qualitätssicherung der Lehre.
Der/Die Vizedekan/in für Forschung koordiniert die Planung und Qualitätssicherung von Forschung und dritter Mission.
Der/Die Qualitätsverantwortliche (QV) der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù ist Ansprechperson des Qualitätsräsidiums auf ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ùsebene und überwacht das QA-System, indem er/sie Dokumente, Fristen und Prozesse in Zusammenarbeit mit ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn und Doktoraten begleitet.
Die Paritätisch-Didaktische Kommission überwacht die Qualität der Lehre, analysiert Evaluierungsergebnisse und formuliert Verbesserungsvorschläge.
Die Kommission für Qualitätssicherung in Forschung und dritter Mission unter Leitung des/der Vizedekan/in für Forschung überwacht die QA-Prozesse in diesen Bereichen.
Die Verantwortlichen für Makrobereiche bzw. Forschungscluster koordinieren die wissenschaftlichen Aktivitäten ihres Bereichs, überwachen die Forschungsqualität (auch im Hinblick auf VQR und ASN) und tragen zur strategischen Prioritätensetzung bei.
Die Studierenden sind aktiv in Leitungs- und QA-Gremien auf ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ùsebene vertreten und tragen zur Förderung einer gemeinsamen Qualitätskultur bei.
Die Verwaltung unterstützt die Umsetzung der QA-Prozesse, das Datenmanagement, die Erstellung der Dokumentation sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit Erst- und periodischer Akkreditierung und gewährleistet einen reibungslosen organisatorischen Ablauf.
Der Studiengangsrat verwaltet und koordiniert die Aktivitäten des Studiengangs, plant das Studienangebot und überwacht die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
Der/Die Studiengangsleiter/in ist verantwortlich für Planung, Management und Qualitätssicherung des Studiengangs.
Der/Die QA-Beauftragte des Studiengangs unterstützt die Leitung bei QA-Prozessen und kontinuierlichem Monitoring.
Die QA- und Evaluierungsgruppe des Studiengangs wirkt an der Erstellung von Monitoring-Dokumenten und an der Überprüfung von Korrekturmaßnahmen mit.
Der/Die Akademische Tutor/in begleitet die Studierenden im Studienverlauf, unterstützt bei Orientierung und bei der Bewältigung möglicher Schwierigkeiten.
Die Studierenden sind aktiv in Leitungs- und QA-Gremien auf Studiengangsebene vertreten und tragen zur Förderung einer gemeinsamen Qualitätskultur bei.
Die Verwaltung unterstützt die Umsetzung der QA-Prozesse, das Datenmanagement, die Erstellung der Dokumentation sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit Erst- und periodischer Akkreditierung und gewährleistet einen reibungslosen organisatorischen Ablauf.
Das Doktoratskollegium verwaltet und koordiniert das Programm, definiert Ausbildungsziele und überwacht die Forschungsaktivitäten.
Der/Die Koordinator/in des Doktoratstudiengangs ist verantwortlich für Planung, Management und Qualitätssicherung des Studiengangs.
Der/Die QA-Verantwortliche des Doktorats gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der QA-Prozesse und unterstützt bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Der/Die Betreuer/in (Supervisor) begleitet und unterstützt die Doktorandinnen und Doktoranden bei der Entwicklung ihres Forschungsprojekts, überwacht den Fortschritt und stellt die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sicher.
Die Studierenden sind aktiv in Leitungs- und QA-Gremien auf Doktoratsebene vertreten und tragen zur Förderung einer gemeinsamen Qualitätskultur bei.
Die Verwaltung unterstützt die Umsetzung der QA-Prozesse, das Datenmanagement, die Erstellung der Dokumentation sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit Erst- und periodischer Akkreditierung und gewährleistet einen reibungslosen organisatorischen Ablauf.