Das ¸é±ð³¦³ó²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú±ð°ù°ì´Ç±ô±ô±ð²µ¾±³Ü³¾ übt die Kontrolle über die Buchhaltung und die Verwaltungstätigkeit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù aus. Es wird vom ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsrat ernannt und besteht gemäß Statut aus drei in das Berufsverzeichnis der Rechnungsprüfer eingetragenen Mitgliedern.