Die Hauptaufgaben des Senates bestehen in der Entwicklung und Koordinierung von Lehre und Forschung. Vorsitzender des Senates ist der Rektor, der dieses Gremium einberuft. Der Senat setzt sich zusammen aus:
- dem Rektor
- den zwei Prorektoren
- den Dekanen der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô
- zwei gemäß Wahlordnung gewählten Vertretern der Studierenden.
Nähere Informationen zur Tätigkeit des Senates finden Sie im Art. 8 des Statuts der unibz.
Dekan Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsdirektor